Grundsatzerklärung Compliance

Ein wichtiger Baustein unserer Unternehmenskultur ist das Compliance. Die Unternehmensführung kommuniziert und praktiziert diesen Grundstein ethischen Verhaltens im wirtschaftlichen Kontext konsequent, hält sich an geltende Gesetzte und sonstige externe Vorgaben, insbesondere unserer Auftraggeber sowie an firmeninterne Regeln. Das betrifft sowohl die unmittelbar involvierten Beschäftigten als auch Nachauftragnehmer, die mittelbar unseren wirtschaftlichen Prozess begleiten.

Ethik steht bei uns im Fokus. Ein verantwortlicher Umgang mit Interessenskonflikten und ein moralisch einwandfreies Verhalten ist selbstverständlich.

Wir haben es uns zum Ziel gemacht weder Opfer noch selbst Täter im Zusammenhang bei der Auftragsvergabe zu werden und betreiben z.B.:

  • Korruptionsprävention
  • Innerbetriebliche Vorgaben bei Kundenangeboten, Auftraggebern und Verträgen
  • Beachtung von Umweltstandards
  • Beachtung von DIN Normen
  • Fairen Wettbewerb
  • Klare Vorgaben zum persönlichen Verhalten hinsichtlich Geschenken oder Einladungen
  • Vieraugenprinzip

Die Unternehmensleitung lebt ethisch korrektes geschäftliches Verhalten vor.

Um Klarheit und Synchronität für unseren Hauptkunden DB AG zu schaffen erkennen wir die Complianceregeln de DB AG vorbehaltlos an:
DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Ziel des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
In diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner hat der Deutsche Bahn-Konzern (DB-Konzern) seine Anforderungen und Grundsätze an die Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere zur Einhaltung ethischer Standards, des anwendbaren Rechts und zur Integrität festgeschrieben. Geschäftspartner sind alle nicht zum DB-Konzern gehörenden Unternehmen, von denen der DB-Konzern Lieferungen und Leistungen bezieht. Dies können beispielsweise Lieferanten, Berater, Vertreter, sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen, usw. sein. Der DB-Konzern erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass diese die in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen weltweit umsetzen und einhalten.

01 Generelle Prinzipien
Der DB-Konzern bekennt sich zur Nachhaltigkeit und hat sich gegenüber den Vereinten Nationen zur Einhaltung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet. Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln sind kein Widerspruch – sie bedingen einander. Nachhaltiges und verantwortliches Handeln sehen wir als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher, dass sie

  • ihre Geschäftstätigkeiten integer ausüben, d.h. insbesondere das für sie jeweils anwendbare Recht, z.B. Menschenrechte einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internation Arbeitsorganisation (ILO), Anti-Korruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, und Umweltrecht, befolgen, und
  • sich dafür einsetzen, dass die in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien auch von ihren eigenen Geschäftspartnern eingehalten werden, und diese entsprechend fördern, und
  • ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren.

02 Gesellschaftliche Verantwortung unserer Geschäftspartner
Nach unserer Überzeugung ist die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens und damit unverzichtbarer Bestandteil einer werteorientierten Unternehmensführung. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihr Handeln an den nachfolgenden Prinzipien ausrichten:

Menschenrechte
Unsere Geschäftspartner respektieren die anerkannten Menschenrechte.

Kinderarbeit Zwangsarbeit
Unsere Geschäftspartner lehnen Kinderarbeit strikt ab und halten die jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit ein (ILO Konventionen 138 und 182). Unsere Geschäftspartner dürfen auf keine wie auch immer geartete Form von Sklavenarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit zurückgreifen oder diese tolerieren. Sie stellen sicher, dass die Arbeitnehmer keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, körperlichen Bestrafung, etc. ausgesetzt sind (ILO Konventionen 29 und 105).

Chancengleichheit / Diversity
Unsere Geschäftspartner fördern Vielfalt im Unternehmen und dulden keine Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern (ILO Konventionen 100 und 111).

Versammlungsfreiheit / Kollektivverhandlungen
Die Geschäftspartner des DB-Konzerns respektieren Versammlungsfreiheit und die Bildung von Interessengruppen und treten für den Schutz der Rechte ihrer Mitarbeiter in ihren Geschäftseinheiten ein. Sie respektieren außerdem das Recht der Arbeitnehmer, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen und kollektiv zu verhandeln (ILO Konventionen 87 und 98).

Die Sicherheit von Menschen hat oberste Priorität und gehört zu den zentralen Werten unserer Geschäftspartner. Diese bieten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, sicherheitsrelevante Qualifizierungsmaßnahmen ebenso wie die Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistungen.

Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sie minimieren oder eliminieren außerdem, sofern vertretbar, alle Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld, und zwar auf der Grundlage des allgemeinen Kenntnisstandes in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz im jeweiligen Industriesektor.

Umweltschutz
Unsere Geschäftspartner halten die für sie geltenden Umweltstandards ein und bekennen sich zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerischer Wertgröße. Sie ergreifen wirksame Maßnahmen, die ihre Verantwortung für die Umwelt widerspiegeln.

Vergütung / Arbeitszeit / Reguläre Arbeitsverhältnisse
Unsere Geschäftspartner entlohnen ihre Mitarbeiter angemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Industriestandards. Unsere Geschäftspartner halten die anwendbaren Gesetze und Industriestandards ein. Soweit möglich, müssen Arbeitsleistungen auf der Grundlage eines regulären Arbeitsverhältnisses erbracht werden, wie es durch nationale Gesetze und Industriestandards festgelegt wird.

03 Antikorruption
Der DB-Konzern toleriert keinerlei Form von Korruption oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken. Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für den DB-Konzern, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit den Geschäftspartnern sicherzustellen.

Korruption
Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Form von Korruption und Wirtschaftskriminalität durch eigene Mitarbeiter oder Mitarbeiter in der Lieferkette etc.

Berater / Agenten / Mittler
Vergütungen von Beratern, Agenten und sonstigen Mittlern dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden. Unsere Geschäftspartner wählen ihre Berater, Agenten und sonstigen Mittler sorgfältig nach angemessenen Eignungskriterien aus.

Vermeidung von Interessenkonflikten
Unsere Geschäftspartner vermeiden Interessenkonflikte, die zu Korruptionsrisiken führen können.

Einladungen und Geschenke
In Verbindung mit ihrer Tätigkeit für den DB-Konzern nehmen unsere Geschäftspartner Einladungen nur an oder sprechen Einladungen nur aus, wenn sie angemessen sind, nicht in Erwartung einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung erfolgen und nicht gegen anwendbares Recht (insbesondere Antikorruptionsgesetze) verstoßen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken, anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art.

Verhalten gegenüber Amtsträgern
Unsere Geschäftspartner dulden keine Form gesetzeswidriger materieller und immaterieller Zuwendungen (einschließlich deren Anbieten) an Amtsträger oder mit diesen vergleichbaren Personen (unabhängig davon, ob unmittelbar oder mittelbar über Dritte).

Politische Parteien
Gesetzeswidrige materielle und immaterielle Zuwendungen jeglicher Art (z.B. gesetzeswidrige Spenden) an politische Parteien, deren Vertreter sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden von unseren Geschäftspartnern ebenfalls nicht toleriert.

Spenden / Sponsoring
Spenden erfolgen von unseren Geschäftspartnern nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Das Sponsoring von Personen, Gruppen oder Organisationen wird nicht dafür genutzt, um widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Unsere Geschäftspartner ergreifen in ihren Unternehmen geeignete Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Unternehmen zu unterbinden.

04 Verhalten unserer Geschäftspartner im Wettbewerb
Der DB-Konzern stellt an sich den Anspruch, stets als fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu handeln und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern.

Wettbewerbs- und Kartellrecht
Unsere Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere treffen sie keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Kundenbeziehungen, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen. Dasselbe gilt für den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen sowie für sonstiges Verhalten, das den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt oder beschränken kann.

Export- und Importkontrollen
Insbesondere im Hinblick auf weltweite Geschäftstätigkeiten achten unsere Geschäftspartner auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Gütern, Dienstleistungen und Informationen sowie der anwendbaren Embargos und Sanktionen.

05 Einhaltung des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Verpflichtung zur Einhaltung Unsere Geschäftspartner tragen dafür Sorge, dass die in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien jeweils von ihnen eingehalten werden.

Hinweise an den DB-Konzern
Unsere Geschäftspartner nutzen die Möglichkeit, Hinweise auf etwaige Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DB-Konzern begangen wurden und Auswirkungen auf den DB-Konzern haben können, über das bestehende Hinweisgebersystem1 des DB-Konzerns abzugeben.

Schutz von Hinweisgebern
Unsere Geschäftspartner dulden keine Benachteiligungen von Personen, die Verstöße gegen die in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien melden.

Lieferantenkette
Unsere Geschäftspartner wählen ihre Lieferanten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DBKonzern beauftragen, sorgfältig aus, kommunizieren die in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien an diese und setzen sich dafür ein, dass diese Prinzipien auch von ihren Lieferanten eingehalten werden.

Konsequenzen
Der DB-Konzern legt Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihm und seinen Geschäftspartnern. Bei geringfügigen Verstößen gegen diesen DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner wird dem Geschäftspartner daher in der Regel die Möglichkeit zur Implementierung geeigneter Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt, wenn dieser grundsätzlich zur Abhilfe und Verbesserung bereit ist. Bei schweren Verstößen (insbesondere der Begehung von Straftaten) behält sich der DB-Konzern jedoch angemessene Sanktionen gegenüber dem jeweiligen Geschäftspartner vor. Dies kann auch zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Rechten führen.

Wo findet man weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie unter www.deutschebahn.com/compliance. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollten Sie sich an Ihre zuständigen Ansprechpartner im DB-Konzern wenden. Darüber hinaus haben Sie immer die Möglichkeit, unmittelbar DB-Konzern Compliance zu kontaktieren.

06 Inkraftsetzung Gemäß Vorstandsbeschlüssen der DB AG/DB ML AG vom 10.07.2012 i.d.F. des Vorstandssprints vom 03.12.2018.

https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4101824/dc704fc97626c4f5a08c79555328220f/deutsch-data.pdf

Berlin, 17.02.2019

J. Harms GF / D. Harms-Malina GF